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Krankenfahrten in Bamberg

Alle Informationen zu Genehmigungen, Pflegestufen und Kostenübernahme

Genehmigungen für Krankenfahrten

Was Sie über die Beantragung und Abrechnung wissen müssen

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

  • Keine Genehmigung erforderlich bei Pflegegrad 3–5
  • Ambulante Behandlungen bei Pflegegrad 1–2: Genehmigung erforderlich
  • Ambulante Operationen: Verordnung und Genehmigung erforderlich
  • Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich

Wie erhalte ich eine Genehmigung?

  • Verordnung vom behandelnden Arzt ausstellen lassen (Muster 4)
  • Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen
  • Genehmigung abwarten (meist innerhalb weniger Tage)
  • Bei regelmäßigen Fahrten: Dauerverordnung möglich (gültig bis zu einem Jahr)
  • Krankentransportschein für jede Fahrt mitführen
  • Bei Befreiung: Befreiungsausweis dem Fahrer vorzeigen

Wer trägt die Kosten?

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten nach Genehmigung oder Verordnung
  • Kostenübernahme der Krankenkasse ist gegeben
  • Eigenanteil: 10% der Fahrtkosten (mindestens 5€, maximal 10€ pro Fahrt)
  • Bei Befreiung entfällt der Eigenanteil (Befreiungsausweis kassenübergreifend gültig)
  • Unfallverletzte: Berufsgenossenschaft statt Krankenkasse
  • Befreiung gilt unabhängig vom Pflegegrad

Wichtige Hinweise

Ambulante Operationen & Nachsorge: Verordnung und Genehmigung erforderlich.

Ambulante Fahrten: Die Genehmigung muss vor der ersten Fahrt bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden, wenn Sie Pflegegrad 1–2 haben. Bei Pflegegrad 3–5 ist keine Genehmigung erforderlich. Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich.

Befreiung von Zuzahlungen: Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind (z.B. durch erreichte Belastungsgrenze), müssen Sie Ihren Befreiungsausweis dem Fahrer vorzeigen. Der Eigenanteil entfällt dann. Die Befreiung gilt kassenübergreifend und unabhängig vom Pflegegrad.

Pflegegrade und Leistungen

Pflegegrade dienen als Nachweis einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung und erleichtern die Genehmigung

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Leistungen bei Krankenfahrten:

  • Ambulante Behandlungen: Genehmigung erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Genehmigung muss individuell beantragt werden

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Leistungen bei Krankenfahrten:

  • Ambulante Behandlungen: Genehmigung erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Leistungen bei Krankenfahrten:

  • Gilt als dauerhaft mobilitätseingeschränkt
  • Keine Genehmigung erforderlich bei ambulanten Fahrten
  • Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich
  • Bei aG, Bl, H ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Leistungen bei Krankenfahrten:

  • Gilt als dauerhaft mobilitätseingeschränkt
  • Keine Genehmigung erforderlich bei ambulanten Fahrten
  • Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich
  • Kostenübernahme der Krankenkasse ist gegeben

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Leistungen bei Krankenfahrten:

  • Gilt als dauerhaft mobilitätseingeschränkt
  • Erleichterte Genehmigung für notwendige Krankenfahrten
  • Bei regelmäßigen Serienbehandlungen oft vereinfacht
  • Qualifizierter Krankentransport (Rettungsdienst) nur bei medizinischer Notwendigkeit
  • Kostenübernahme der Krankenkasse ist gegeben

Pflegegrad beantragen

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, aber glauben, dass Sie einen benötigen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt). Diese wird einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen nach Hause schicken, der Ihre Pflegebedürftigkeit feststellt.

Unsere Besonderheiten

Was uns im Bereich Krankenfahrten auszeichnet

Erfahrenes Personal

Unsere Fahrer sind geschult im Umgang mit Patienten und hilfsbedürftigen Personen

Terminfahrten

Zuverlässige und pünktliche Abholung zu Ihren medizinischen Terminen

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um Krankenfahrten, Genehmigungen und Pflegegrade