Krankenfahrten in Bamberg
Alle Informationen zu Genehmigungen, Pflegestufen und Kostenübernahme
Genehmigungen für Krankenfahrten
Was Sie über die Beantragung und Abrechnung wissen müssen
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
- Keine Genehmigung erforderlich bei Pflegegrad 3–5
- Ambulante Behandlungen bei Pflegegrad 1–2: Genehmigung erforderlich
- Ambulante Operationen: Verordnung und Genehmigung erforderlich
- Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich
Wie erhalte ich eine Genehmigung?
- Verordnung vom behandelnden Arzt ausstellen lassen (Muster 4)
- Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen
- Genehmigung abwarten (meist innerhalb weniger Tage)
- Bei regelmäßigen Fahrten: Dauerverordnung möglich (gültig bis zu einem Jahr)
- Krankentransportschein für jede Fahrt mitführen
- Bei Befreiung: Befreiungsausweis dem Fahrer vorzeigen
Wer trägt die Kosten?
- Krankenkassen übernehmen die Kosten nach Genehmigung oder Verordnung
- Kostenübernahme der Krankenkasse ist gegeben
- Eigenanteil: 10% der Fahrtkosten (mindestens 5€, maximal 10€ pro Fahrt)
- Bei Befreiung entfällt der Eigenanteil (Befreiungsausweis kassenübergreifend gültig)
- Unfallverletzte: Berufsgenossenschaft statt Krankenkasse
- Befreiung gilt unabhängig vom Pflegegrad
Wichtige Hinweise
Ambulante Operationen & Nachsorge: Verordnung und Genehmigung erforderlich.
Ambulante Fahrten: Die Genehmigung muss vor der ersten Fahrt bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden, wenn Sie Pflegegrad 1–2 haben. Bei Pflegegrad 3–5 ist keine Genehmigung erforderlich. Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Befreiung von Zuzahlungen: Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind (z.B. durch erreichte Belastungsgrenze), müssen Sie Ihren Befreiungsausweis dem Fahrer vorzeigen. Der Eigenanteil entfällt dann. Die Befreiung gilt kassenübergreifend und unabhängig vom Pflegegrad.
Pflegegrade und Leistungen
Pflegegrade dienen als Nachweis einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung und erleichtern die Genehmigung
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistungen bei Krankenfahrten:
- Ambulante Behandlungen: Genehmigung erforderlich
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Genehmigung muss individuell beantragt werden
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistungen bei Krankenfahrten:
- Ambulante Behandlungen: Genehmigung erforderlich
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistungen bei Krankenfahrten:
- Gilt als dauerhaft mobilitätseingeschränkt
- Keine Genehmigung erforderlich bei ambulanten Fahrten
- Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich
- Bei aG, Bl, H ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistungen bei Krankenfahrten:
- Gilt als dauerhaft mobilitätseingeschränkt
- Keine Genehmigung erforderlich bei ambulanten Fahrten
- Bei regelmäßigen Behandlungen ist immer eine Genehmigung erforderlich
- Kostenübernahme der Krankenkasse ist gegeben
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Leistungen bei Krankenfahrten:
- Gilt als dauerhaft mobilitätseingeschränkt
- Erleichterte Genehmigung für notwendige Krankenfahrten
- Bei regelmäßigen Serienbehandlungen oft vereinfacht
- Qualifizierter Krankentransport (Rettungsdienst) nur bei medizinischer Notwendigkeit
- Kostenübernahme der Krankenkasse ist gegeben
Pflegegrad beantragen
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, aber glauben, dass Sie einen benötigen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt). Diese wird einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen nach Hause schicken, der Ihre Pflegebedürftigkeit feststellt.
Unsere Besonderheiten
Was uns im Bereich Krankenfahrten auszeichnet
Erfahrenes Personal
Unsere Fahrer sind geschult im Umgang mit Patienten und hilfsbedürftigen Personen
Terminfahrten
Zuverlässige und pünktliche Abholung zu Ihren medizinischen Terminen
Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um Krankenfahrten, Genehmigungen und Pflegegrade
